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Die Aufgaben der Feuerwehr
         ...mehr als "nur" Feuerlöschen

Der grundsätzliche Auftrag der Feuerwehr ist die Gefahrenabwehr, wobei die speziellen Aufgabenbereiche in den Gesetzen der jeweiligen Länder geregelt werden. Im international verbreiteten Leitbild wird der Haupttätigkeitsbereich der Feuerwehr durch die vier Begriffe "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" veranschaulicht. Nachfolgend werden Aufgaben, die für einen Großteil der Feuerwehreinsätze gelten, beschrieben.

Retten

Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. die Brandbekämpfung, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle (Unterstützung des Rettungsdienstes).

Löschen

Brandbekämpfung

Die ursprünglichste Aufgabe der Feuerwehr ist die Rettung von Menschen und Tieren aus Feuern und die eigentliche Brandbekämpfung. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe der technischen Feuerwehrausrüstung bekämpft. Dazu hält die Feuerwehr Viersen einen modernen Fahrzeugpark vor. Nach der Rettung von Mensch und Tier ist das oberste Ziel das Feuer möglichst schnell mit minimalem Einsatz der vorhandenen Löschmittel zu löschen. Dies vermeidet weiteren Schaden und erleichtert es später der Polizei die Brandursache mit den noch vorhandenen Spuren zu ermitteln. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die Technischen Hilfeleistungen stark an Gewichtung zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.

Bergen

Technische Hilfeleistung (TH)

Die Feuerwehr kann weiterhin für das Bergen von Sachgütern, Tieren oder Toten (z. B. bei Hochwasser), sowie für technische Hilfeleistungen wie das Auspumpen von Kellern, Hilfe bei Verkehrsunfällen und Unwettern, verantwortlich sein. Die Technische Hilfeleistung beansprucht im Aufgabenfeld der Feuerwehr einen großen Bereich für sich. In diesen fallen all jene Einsätze, die sich nicht, oder nicht ausschließlich, auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken. Der Begriff TH gilt dementsprechend für Einsätze bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereit gestellt werden muss. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en erheblich zu Gunsten technischer Hilfeleistungen geändert.

Beispiele für diese Einsatzkategorie:
  • Befreien und Sichern eingeklemmter Personen
  • Bergung verunfallter Fahrzeuge
  • Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere
  • Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden
  • Hilfeleistung bei Ãœberschwemmungen
  • Hilfeleistungen bei Großschadenslagen
  • Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist
  • Beim Löscheinsatz das Be- und Entlüften, Ausleuchten und Sichern der Einsatzstelle
  • Weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei und dgl.

Umweltschutz

Ein Großteil aller Einsätze der Feuerwehr wird heute im Bereich des Umweltschutzes geleistet. In den 60iger Jahren wurde hierfür der Begriff "Ölwehr" eingeführt. Zwischenzeitlich ist die Feuerwehr eine generelle Schnelleinsatztruppe für Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern geworden. Mittlerweile bezeichnet man diese Einsatzsparte der Feuerwehr als ABC (atomare, biologische und chemische Aufgabe). Auch bei größeren Bränden ist die Feuerwehr für Schadstoffmessungen in der Luft und in Gewässern zuständig. Die Feuerwehr Viersen hält für diese Einsätze einen der Gefahrgutzüge des Kreises Viersen vor. Die besondere Ausstattung für diese Art der Einsatzabwicklung befindet sich vornehmlich auf einem Abrollbehälter Gefahrgut sowie auf einem zusätzlichen Gefahrgutfahrzeug und einem ABC Erkunderfahrzeug. Die Mitglieder des Gefahrgutzuges erhalten zur Bewältigung dieser Aufgabe regelmäßig eine besondere Aus- und Weiterbildung.

Schützen

Vorbeugender Brandschutz (VB)

Unter dem Begriff "Schützen" verbirgt sich eine Fülle von Leistungen, die seit vielen Jahren unter der Bezeichnung (Vorbeugender Brandschutz) geführt wird. Zu diesem kann die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten sowie Löscheinrichtungen im Stadtgebiet gehören. Der Vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung, um Brände im Vorfeld zu vermeiden, die Bevölkerung schon im Kindesalter auf Gefahren aufmerksam zu machen und das richtige Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Um dies gewährleisten zu können, werden z. B. Brandschutzerziehungen in Kindergärten sowie Grundschulen veranstaltet und brandschutztechnische Überprüfungen in sogenannten brandschaupflichtigen Objekten durchgeführt. Besonders in Industrieregionen wird dem betrieblichen Brandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche (werksinterne Feuerwehren) oder auch durch speziell ausgebildete öffentliche Feuerwehren.

Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten.

Auch bei der Erstellung von Alarmplänen oder bei verschiedenen Genehmigungsverfahren kann es nötig sein, die Feuerwehr um Rat heranzuziehen. Weiterhin bringt die Feuerwehr bei der Erstellung von Standards in verschiedenen Fachgebieten ihre Erfahrung und Verbesserungsvorschläge ein.
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